Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen
Vertragspartnern der Firma Martfelder Umweltservice GmbH & Co. KG.
Entgegenstehnde AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen
zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, Kommunen als
auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung
vorgenommen.
§ 2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in
der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.
§ 3 Ausführung
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen
und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln.
Der Kunde hat die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie dem Martfelder
Umweltservice GmbH & Co. KG unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch
trägt der Kunde.
Der Martfelder Umweltservice GmbH & Co. KG hat die Leistung im eigenen Betrieb oder durch
einen Nachunternehmer auszuführen.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen,
wie z.B. Kalkulation, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 5 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen zu schätzen und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 6 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach
Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor
Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.
§ 7 Stornierung
Der Kunde kann den Auftrag 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei
späterer Stornierung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor 40% des vereinbarten Preises in
Rechnung zu stellen.
§ 8 Abnahme
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit
Ablauf von 7 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung.
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der
Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde umgehend gegenüber dem Martfelder
Umweltservice GmbH & Co. KG schriftlich geltend zu machen.
In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.
Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,
Material- und Vetriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Material- kostendeckung bis zu 40% des Auftragsvolumen zu verlangen.
§ 9 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kostn verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien vor.
§ 11 Form von Erklärung
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 12 Rechtswahl - Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Salvatorische Klausel
Änderung und Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.